01. Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur insoweit bindend, als sie diesen Bedingungen nicht entgegenstehen oder ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt sind.
02. Alle Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und mündliche Bestellungen bedürfen vor Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von uns. Abreden mit den Außendienstmitarbeitern gelten nur, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind. Unsere Preise verstehen sich per Dutzend, Kilogramm, Karton, Liter, Rolle, Stück oder sonstiger Einheit einschließlichVerpackung, ohneFracht und Versicherung usw. ab Versandort, falls nicht anderes ausdrücklich vereinbart wird. Aufträge, für die keine festen Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Maß- und Gewichtsangaben sind annähernd und für uns unverbindlich. Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
03. Die Versandgefahr geht in allen Fällen, auch bei Frankoversand, mit dem Verlassen unseres Lagers auf den Käufer über. Für die Berechnung sind unserer Versandabteilung festgestellten Maße, Gewichte, Stückzahlen usw. maßgebend. Der Versand wird in allen Fällen, in denen besondere Vorschriften nicht gegeben worden sind, nach unserem besten Ermessen ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung vorge-nommen. Bei Verlusten, Verwechslungen oder Beschädigungen auf dem Transportweg besteht für uns keine Verpflichtung zur Ersatzleistung.
04. Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu unserer Kenntnis gelangen. Bei berechtigten Beanstandungen steht es uns frei, für die Ware, die frachtfrei an uns zurückzusenden ist, unentgeltlich Ersatz zu liefern oder die Rechnungsbeträge gutzuschreiben und vom Vertrag zurückzutreten. Alle weitergehenden Ansprüche wie Vergütung von Schäden, Arbeitslöhnen, Fracht, Verzugstrafen und dergleichen gelten hiermit als vertraglich ausgeschlossen. Ebenfalls ist der Rücktritt des Bestellers wegen Bemängelung ausgeschlossen. Wegen mangelhafter Teillieferungen können keine Rechte hinsichtlich der übrigen Mengen geltend gemacht werden. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.
05. Alle Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, jedoch ohne irgendwelche Verbindlichkeit für uns. Verzugstrafen oder Ersatzansprüche bei etwaiger Überschreitung der von uns angegebenen Lieferfristen sind ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen Lieferungsverzögerungen vom Vertrage zurückzutreten. Desgleichen können bei Verzögerungen von Teillieferungen keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen geltend gemacht werden. Betriebstörungen jeder Art, Rohstoff- oder Brennstoffmangel, Brandschäden, ganze oder Teilweise Betriebseinstellung, verspätete oder ungenügende Gestellung von Waren, sofern alle Ereignisse höherer Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, Streik, Ein- oder Ausfuhrverbote berechtigen uns, entweder eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen oder den Lieferungsvertrag ganz oder teilweise aufzuheben. Ansprüche auf Schadenersatz oder Nachlieferung können hieraus nicht hergeleitet werden.
06. Abschlüsse und Aufträge für Lieferung auf Abruf können, wenn die Ware bei Ablauf des Annahmetermins nicht abgenommen ist, ohne vorherige Anzeige von uns gestrichen werden, ohne daß dem Besteller in diesem Falle irgendwelche Ansprüche gegen uns zustehen. Die Abrufe bei vereinbarten Teillieferungen sind in möglichst gleichmäßigen Zeiträumen und Mengen so rechtzeitig zu erteilen, daß eine ordungsgemäße Herstellung und Lieferung innerhalb der Lieferzeit möglich ist. Auch ohne ausdrückliche Abmachung sind wir zu Teillieferungen in jedem Fall berechtigt.
07. Die Berechnung erfolgt, sofern nicht anderes mit uns vereinbart wird, in € zuzüglich der Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist zahlbar in bar, Überweisung oder Scheck innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle Zahlungen haben an uns direkt zu erfolgen. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen berechnet in Höhe der jeweiligen Privat-banksätze einschließlich der Bankprovision für ungedeckte Kredite. Weitere Schaden-ersatzansprüche bleiben vorbehalten. Wechsel und Schecks werden von uns nur bei ausdrücklicher Vereinbahrung unter Vorbehalt der Einlösung in Zahlung genom-men. Sämtliche Diskont- sowie sonstige Spesen, welche uns durch den Wech-sel- oder Scheckverkehr entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Wechseln auf Nebenplätze übernehmen wir keine Gewähr für rechtzeitige Präsentation und Protest. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
08. Bei nicht pünktlicher Zahlung von fälligen Kaufpreisen sind wir berechtigt, auch ohne besondere Anweisung von sämtlichen mit dem Käufer getätigten Verträgen zu-rückzutreten und den daraus entstehenden Schaden geltend zu machen. Nicht rechtzeitige Abnahme versandbereiter Waren gibt uns das gleiche Recht wie nicht pünktliche Zahlung. Verschlechtern sich nach VertragsabschlußVermögensverhältnisse des Käufers oder erhalten wir über den Käufer ungünstige Auskünfte, so sind wir be-rechtigt, unter Abänderung der Zahlungsbedingungen Vorauszahlung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung zu verlangen. Dies gilt auch dann, wenn Wechsel oder Schecks gegeben sind, wobei es gleich bleibt, ob sich der Vermögensverfall oder die un-günstige Auskunft auf den Käufer oder den Wechselakzeptanten beziehen. Die Ent- scheidung, ob eine Auskunft ungünstig ist, steht uns allein zu. Wird von mehreren laufenden Wechseln oder Schecks einer nicht eingelöst, so sind wir berechtigt, so-fortige Barzahlung der gesamten Restforderung vorbehaltlich des Anspruches auf Herausgabe unseres Eigentums zu verlangen. In allen in diesen Absatz angeführten Fällen steht uns ferner das Recht zu, von sämtlichen mit dem Käufer geschlossenen Verträgen zurückzutreten und den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen.
09. Dem Käufer steht nicht das Recht zu, unsere Forderungen mit irgendwelchen Gegen-ansprüchen aufzurechnen oder an ihnen ein Zurückbehaltungsrecht irgendwelcher Ansprüche geltend zu machen. Der Käufer ist auch nicht berechtigt, seine Rechte aus den mit uns geschlossenen Verträgen ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte zu übertragen.
10. Eigentunsvorbehalt:Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung der aus der Geschäfts-verbindung entstandenen Gesamtforderung unser Eigentum ( Vorbehaltsware ). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftverkehr zu verwenden, solange er nicht in Verzug ist. Darüberhinausgehende Verfügungen, wie Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung sind nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Bei-fügung des Pfändungsprotokolls ( Kopie ) zu melden. Veräußert der Käufer Vorbe-haltsware auf Kredit, gelten die sich daraus ergebenen Kaufpreisforderungen durch das Moment ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Käufer ist solange befugt, die Forderungen einzuziehen, bis dies auf Grund eines Vermögensverfalls durch uns untersagt wird. In diesem Falle hat uns der Schuldner auf Verlangen jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von uns hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schaden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere im Falle des Zahlungsver- zuges oder des Vermögensverfalles, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabe-ansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit das Abzahlungsgeschäft Anwen-dung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
11. Für diese Geschäftbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwi-schen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig ist der Ort des Verkäufers Gerichtsstand ( CALW ) für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten, auch wenn Verkauf und Lieferung frei Bestimmungsort erfolgen. In diesem Falle ist die Fracht als eine für den Käufer gemachte Vorlage zu betrachten. Sollte eine Bestimmung in dieser Verkaufs- und Lieferbedingung oder eine Bestimmung im Rah-men sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
12. Eine einmal überreichte Verkaufs- und Lieferbedingung gilt auch für alle weiteren Geschäfte.